DPMA Phishing-Mails (30.September 2022)
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt erneut vor irreführenden Zahlungsaufforderungen, die per Mail an Firmen geschickt werden.
Betrüger fordern aktuell Markeninhaberinnen und Markeninhaber vorgeblich im Namen einer hochrangigen DPMA-Mitarbeiterin massenhaft zu Überweisungen auf. Es handelt sich aber um klassischen Betrug. Mir ist der Fall auf Facebook durch Mark unter die Augen gekommen (siehe nachfolgender Rechnungsauszug). Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine entsprechende Warnung an die Presse herausgegeben.
Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Rechnungen an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die unerlaubterweise das Logo des DPMA und die Adresse des Informations- und Dienstleistungszentrums des DPMA in Berlin enthalten. Sie sind angeblich im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde verfasst und fordern zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auf.
Die gefälschten Rechnungen, die dem DPMA bisher vorliegen, wurden allem Anschein nach per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen. Die Schreiben sind nach bisherigen Erkenntnissen an Markeninhaberinnen und Markeninhaber gerichtet, deren Anmeldungen 2020 oder früher eingegangen waren und die ihre Markenurkunde bereits erhalten haben.
Seit Dienstag, den 20. September 2022, gingen deswegen beim Zentralen Kundenservice des Amtes in München zahlreiche Anfragen alarmierter Bürgerinnen und Bürger ein. Bis Dienstagnachmittag erhielt das DPMA dazu mehr als 200 E-Mails und Anrufe. DPMA-Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer sagt dazu:
Es handelt sich offensichtlich abermals um einen besonders dreisten Betrugsfall. Wir haben wieder umgehend Anzeige erstattet, damit die Angelegenheit strafrechtlich verfolgt wird.
Einen ähnlichen Betrugsfall hatte das DPMA im Juli 2022 registriert. Damals richteten sich die Aufforderungen an Personen und Unternehmen, deren angemeldete Marken noch nicht eingetragen waren. Die Rechnungen wurden seinerzeit ebenfalls vorgeblich im Namen eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters gestellt.
Woran man zweifelhafte Schreiben erkennt
Über den aktuellen Fall hinaus, werden Bürger immer wieder in illegaler oder irreführender Weise zur Zahlung vermeintlicher Gebühren aufgefordert oder mit zweifelhaften Angeboten konfrontiert. Der Angebotscharakter der Schreiben ist häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar und ergibt sich oft erst bei genauer Lektüre eines kleingedruckten Textes oder der teilweise rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wer derartige Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte erhält, sollte diese daher immer genau prüfen.
Hinweise darauf, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben handelt, sind zum Beispiel eine Kontoverbindung der Firma im Ausland, etwa in Polen (PL), Zypern (ZY), Tunesien (TN) oder Bulgarien (BG) oder ein vorausgefüllter Überweisungsträger.
Weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen und zu den amtlichen Gebühren erhalten Sie auf den Internetseiten des DPMA.
Quelle: https://www.borncity.com/blog/2022/09/28/dpma-warnt-vor-betrug-durch-phishing-mails-september-2022/