Der gemeinsame europäische Standard für Ladekabel für Mobilgeräte, der auf der USB-C -Schnittstelle aufsetzt, ist beschlossen und kann nun kommen. Nachdem das Europaparlament am 4. Oktober 2022 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt hatte, gab der Rat der EU-Staaten am 24. Oktober 2022 seine Zustimmung. Spätestens ab 2026 müssen die betroffenen Neugeräte in der EU mit dieser Schnittstelle ausgestattet sein, der Standard gilt aber bereits ab Sommer 2024.

USB-C-Buchse als Ladeanschluss

Ab 2024 müssen alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, mit einem USB-Typ-C-Ladeanschluss ausgestattet sein.  Die neuen Vorschriften werden laut EU für unterschiedliche elektronischer Geräte gelten:

  • Mobiltelefone
  • Tablets und E-Reader
  • digitale Fotoapparate und Videospielkonsolen
  • Kopfhörer, Ohrhörer und tragbare Lautsprecher
  • kabellose Mäuse und Tastaturen
  • tragbare Navigationssysteme

Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften 40 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie auch für alle tragbaren Computer gelten. Das heißt, ab Frühjahr 2026 wird die Verpflichtung auch auf Laptops ausgedehnt. Das bedeutet, dass die meisten Geräte künftig mit demselben Ladegerät aufgeladen werden können.

Drahtloses laden

Unabhängig vom Hersteller müssen alle neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops, die über ein Kabel aufgeladen werden können und mit einer Leistung von bis zu 100 Watt arbeiten, mit einem USB Typ-C-Anschluss ausgestattet sein.

Alle Geräte, die das Schnellladen unterstützen, werden nun die gleiche Ladegeschwindigkeit haben, sodass die Nutzer ihre Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit aufladen können.

Drahtlosladetechnologie wird zwar immer gefragter, ist aber noch nicht für alle Geräte harmonisiert. Damit diese Technologie bei mehr Geräten eingesetzt werden kann, wird sich die Kommission – ausgehend vom technischen Entwicklungsstand – mit der Harmonisierung von Drahtlosladetechnologie für elektronische Geräte sowie mit Fragen der Interoperabilität befassen.

Piktogramm und Entscheidungsfreiheit

Damit Verbraucher genau wissen, was sie kaufen, ist in der Richtlinie vorgesehen, dass durch ein Piktogramm anzugeben ist, ob im Lieferumfang des neuen Geräts ein Ladegerät enthalten ist, und dass eine Kennzeichnung mit der jeweiligen Ladeleistung anzubringen ist.

Außerdem können Verbraucher dank der Richtlinie selbst entscheiden, ob ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät gekauft wird. Das bedeutet nicht nur, dass Verbraucher Geld sparen, sondern auch, dass im Zusammenhang mit der Herstellung, Verbringung und Entsorgung von Ladegeräten weniger Elektronikabfall entsteht. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie wird die Kommission prüfen, ob dieser getrennte Verkauf verbindlich vorgeschrieben werden sollte.

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments heute gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Er wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die neuen Vorschriften werden 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung zur Anwendung kommen.

Quelle: https://www.borncity.com/blog/2022/10/25/standard-fr-usb-c-ladekabel-beschlossen/