Auch wenn die Nutzungsbedingungen von Zoom anderes vermuten lassen, will der Konzern Nutzerdaten nicht ungefragt für KI-Trainings verwenden.

Zoom hat im März fragwürdige Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen.

Nachdem der Anbieter der Videokonferenzsoftware Zoom im März Änderungen an seinen Nutzungsbedingungen vorgenommen hatte, sah sich das Unternehmen kürzlich massiver Kritik ausgesetzt, da es offenbar versucht hatte, sich für KI-Trainingszwecke eine weitreichende Kontrolle über die Daten seiner Nutzer zu sichern. Wie aus einem Bericht von The Verge hervorgeht, hat Zoom aber infolge der dadurch entstandenen medialen Aufmerksamkeit nun kurzfristig einen Rückzieher gemacht.

In einem gestern veröffentlichten Blogbeitrag stellte das Unternehmen klar, dass Zoom „ohne die Zustimmung des Kunden“ keine KI-Modelle mit den Audio-, Video- oder Text-Inhalten der Anwender trainieren werde. Ein entsprechender und in Fettschrift hervorgehobener Hinweis ist inzwischen auch in den englischsprachigen Nutzungsbedingungen des Dienstes unterhalb von Punkt 10.4 zu finden. In der deutschen Ausführung fehlt dieser bisher noch.

Wie Smita Hashim, Chief Product Officer von Zoom, erklärte, will das Unternehmen „deutlich machen, dass Kunden ihre eigenen Video-, Audio- und Chatinhalte erstellen und besitzen. Wir haben die Erlaubnis, diese Kundeninhalte zu nutzen, um darauf basierende Mehrwertdienste anzubieten, aber unsere Kunden sind weiterhin Eigentümer ihrer Inhalte und haben die Kontrolle darüber.“

Zoom sicherte sich weitreichende Zugriffsrechte

Ursprung der Kritik war ein Artikel von Stack Diary, der auf im März eingeführte Änderungen an Zooms Nutzungsbedingungen hinwies. Der Fokus lag dabei insbesondere auf den Abschnitten 10.2 und 10.4. In ersterem erklären sich Nutzer demnach damit einverstanden, „dass Zoom auf die vom Dienst generierten Daten zu jedem beliebigen Zweck zugreift, sie nutzt, erhebt, erstellt, verändert, verteilt, verarbeitet, weitergibt, pflegt und speichert, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist“. Ferner führt der Konzern dort explizit den Einsatzzweck „des maschinellen Lernens oder der künstlichen Intelligenz (einschließlich zum Zweck der Schulung und Abstimmung von Algorithmen und Modellen)“ an.

Quelle: https://www.golem.de/news/zoom-reagiert-auf-kritik-ohne-zustimmung-sind-kundeninhalte-fuer-ki-trainings-tabu-2308-176550.html