Betrug: Grüße von DHL wegen „Regionaldirektion für Zoll und indirekte Abgaben“ November 2022
Es ist einerseits Black Shopping-Week und andererseits bald Weihnachten. Da muss sich jeder, der Online ist, auf verstärktes Phishing und Betrug einstellen. Eine E-Mail von der deutschen Post/DHL kursiert momentan herum, die angebliche Mehrwertsteuerkosten vom Zoll einziehen will. Internet-affine Nutzer kennen das – diese Betrugsmasche ist uralt, zieht aber wohl noch immer – spricht: es gibt vielleicht Leute, die auf so etwas hereinfallen. Daher die kurze Warnung.
Zum Hintergrund
Bei ausländischen Bestellungen (USA, China, Großbritannien) wird bei Einfuhr der Ware eine Einfuhrumsatzsteuer fällig, die entweder vom Zoll oder vom Frachtunternehmen (Post, DHL etc.) eingezogen wird. Die Bagatellgrenze von 22 Euro, die früher galt, ist zum 1. Juli 2021 gefallen (siehe 22-Euro-Freigrenze für Einfuhrabgaben fällt zum 1. Juli 2021). Bei höherem Warenwert fällt gegebenenfalls noch Zoll an, der von den lokalen Zollämtern eingezogen wird. Es ist daher theoretisch nicht ausgeschlossen, dass da eine Benachrichtigung für eine Auslandssendung kommt.
Betrug mit Zollabgaben
In einer umfangreichen Erläuterung behauptet die Mail, dass eine DHL-Paketsendung nicht ausgeliefert werden könne, weil dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten erneut in Rechnung gestellt würden:
Sehr geehrter Kunde,
Ihr DHL-Paket: Nr. RR73251029820DE, versandt am 22.11.2022, wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten erneut in Rechnung gestellt.
Nach den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 22 EUR unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig *.
* Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 – Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.
Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung Ihres Pakets abzuschließen:
1. Kaufen Sie einen Paysafecard PIN-Code online (50 EUR)
2. Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an folgende Adresse: pay [at] zoll-otp [dot] comGrüße,
Zoll Kundendienst“
Spätestens beim Vorschlag, eine Paysafecard zu kaufen und den PIN-Code an die angegebene Adresse zu senden, sollten bei Internet-Nutzern alle Alarmglocken läuten. Das ist eine uralte Masche (die scheinbar immer noch zieht). Wer diese Anweisung befolgt, und diesen PIN-Code verschickt, ist sein Geld los, denn das Guthaben der Paysafecard wird abgezogen. Spätestens an dieser Stelle sollte die Mail vom Empfänger als Betrugsversuch erkannt und gelöscht werden. Der Beitrag hier ist daher als „Merker und Erinnerung“ zu verstehen, um ggf. die Aufmerksamkeitsschwelle gegenüber solchen Mails zu erhöhen.